Offener Brief an alle maßgeblichen Parteien, aber auch an alle PKV-Versicherten
Mehr als nur ein Hilferuf – sind Privatkrankenversicherte in der Gesellschaft „außen vor“ und jetzt schon Bürger dritter Klasse?!
Wo bleibt die Verantwortung unseres Rechtsstaates für alle seine Bürger?
Es handelt sich um Fragen, die für Betroffene ein durchaus ernstes Problem darstellen, das hiermit angesprochen werden soll und muss. Zum einen soll es zum Nachdenken über unsere momentane Gesundheitspolitik anregen, die eigentlich mit ihren Rechtsgrundlagen und dem Verbraucherschutz für alle Schichten der Bevölkerung zuständig sein müsste. Davon ist sie jedoch, zumindest für die Versicherten bei Privatkrankenversicherungen (PKVs), meilenweit entfernt, die sich bei Unzufriedenheit mit ihrer Versicherungsform, durch die momentan noch bestehende Unmöglichkeit einer Kündigung ihrer PKV, nicht nur ausgeliefert fühlen, sondern es auch in unverantwortlicher Weise sind. Privatkrankenversicherte sind durch die gesetzlich festgeschriebene Nichtkündbarkeit und Nichtaustrittsmöglichkeit aus dieser Versicherungsform und der verwehrten Möglichkeit des Wechsels in eine gesetzliche Krankenversicherung, einem System der Abzockerei durch ihre Versicherung, einer in keiner Weise durch das Gesetz geschützten Situation, ausgeliefert.
Zum anderen sollen diese Ausführungen zum Nachdenken und auch zur Warnung beitragen. Zum einen zur Sensibilisierung über die zunehmend unzumutbare Zustände des Ausgeliefertseins von Privatkrankenversicherten an ihre Versicherungen, zum anderen das Ausgeliefertsein an das zunehmende „Raubrittertum“ durch Heilbehandlungsberufe wie Physiotherapeuten, die Lücken im Gesetz für ihre gewinnbringenden Ziele entdeckt haben und diese auch nutzen.
Wenn der Staat sich weiterhin nicht für die Privatkrankenversicherten zuständig fühlen und nicht eingreifen sollte, keine gesetzlichen Änderungen herbeiführt, werden Privatkrankenversicherte, besonders hier in Ostdeutschland, in den nächsten Jahren in eine existentielle Notsituation fallen. Gerade hier in den neuen Bundesländern handelt es sich kaum um „Wohlhabende“. Privatkrankenversicherte fühlen sich wie in einer „Käfighaltung“, ihren Privatkrankenkassen mit ihren hohen, sich weiterhin ständig und maßlos erhöhenden Beitragsforderungen ausgeliefert. Viele sahen nach der sogenannten „Wende“ 1989 und dem Wegfall ihrer Betriebe und bisherigen Arbeitsplätze, nur den Ausweg in der Selbständigkeit, um nicht als Arbeitslose existieren zu müssen. Als Ostdeutsche waren sie eine ahnungslose und auch durchaus gutgläubig - dumme Beute für Werber der PKVs. Die allermeisten hatten in den nächsten Jahren nur um ihr existenzielles Überleben zu kämpfen, um sich mühsam über Wasser zu halten und konnten keinerlei erforderliche Rücklagen aufbauen. Sie befinden sich nun als Privatkrankenversicherte in einer absoluten Falle. Die heute bereits überdurchschnittlich hohen Beitragszahlungen an die Privatkrankenversicherungen, die teilweise bereits die Hälfte des Einkommens oder der Rente ausmachen, erhöhen sich jährlich beängstigend, vollkommen unkontrolliert in Größenordnungen. Wenn hier nicht von staatlicher Seite eingeschritten wird, eine Gesetzesänderung erfolgt, den jetzigen Privatkrankenversicherten bei Unzufriedenheit die Austrittsmöglichkeit und der Wiedereintritt in eine gesetzliche Kasse ermöglicht wird, kommt es für viele Versicherte in absehbarer Zeit zu einer vorhersehbaren Katastrophe. Hier kann nur ein Einwirken auf eine Gesetzesänderung helfen, ein Nachdenken über politisch Verantwortung, darüber, dass Demokratie für alle Bürger gleiche Möglichkeiten, gleiche Gesetze als Grundlage haben muss, um soziale Ungleichheit abzubauen. Wie es das Grundgesetz auch zum Inhalt hat!
Demokratie – die Wahl für alle, sich zwischen unterschiedlichen Programmen zu orientieren und auch jederzeit frei entscheiden zu können, mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Bürger…
So sollte Demokratie laut Grundgesetz für seine Bürger funktionieren. In der Gesundheitspolitik setzt sich Gesundheitsminister Spahn zwar für die Interessen der gesetzlich versicherten Kassenpatienten im Gesundheitswesen ein (GKV), u.a. auch erfolgreich für Reformen, um Beitragszahler zu entlasten. Jedoch ist bislang diese Einflussnahme des Sozialstaates einseitig nur auf die gesetzlichen Kassen beschränkt geblieben.
Denn von den Versicherten der PKVs ist dabei keinerlei Rede!
Schlussfolgerung: Sind PKV Krankenversicherte „außen vor“?
Offensichtlich ja. Versicherte der PKV sind im Moment „außen vor“. Das ist jedoch in keiner Weise nachvollziehbar, noch weniger gerecht.
Die jetzige Gesetzeslage sieht für die Versicherten der PKVs erschreckenderweise keinerlei Alternativen mehr vor, um aus einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche wechseln zu können. Auch ein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenkasse wird denjenigen Versicherten verwehrt, die wie hier in Ostdeutschland, vor ihrem Beitritt in die PKV, viele Jahrzehnte Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (damalige Sozialversicherung) waren und die in gesetzliche Kassen bis lange nach der Wiedervereinigung eingezahlt hatten. Auch ihnen bleibt bisher eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse verwehrt.
Eine Ungerechtigkeit. Denn während Kassenpatienten der gesetzlichen Versicherung (GKV) jederzeit die Wahlmöglichkeit zwischen den gesetzlichen Kassen oder dem Beitritt in die private Krankenversicherung (PKV) offensteht, können die privat Krankenversicherte nur einen Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung vornehmen. Sie sind damit zu regelrechten Gefangenen eines privaten Versicherungssystems geworden!
Drohende Altersarmut
Damit sind Privatversicherte der PKV regelrecht ausgeliefert. Denn nur die Schaffung einer Möglichkeit per Gesetz, unzufriedenen PKV-Versicherten einen Austritt aus ihrem privaten Versicherungsverhältnis in ein gesetzliches zu ermöglichen, kann diese Versicherten vor einer sich beängstigend ausbreitenden, unkontrollierten Abzocke und Verarmung bewahren. Auch unter dem Gesichtspunkt gesehen, sie durch die unkontrollierten Zugriffe der PKVs mit überhöhten Beitragsforderungen vor einer drohenden Altersarmut zu schützen. Denn der werden viele ausgeliefert sein, wenn sich nicht bald etwas ändert.
Außerdem würden die PKVs durch diese Wahlmöglichkeit der Versicherten und des drohenden Verlustes von Beitragszahlern gezwungen, ihre gestellten, sich jährlich immens erhöhenden Ansprüche auf Beitragszahlungen zu überdenken und in einem vertretbaren Umfang zu mäßigen, da sie ansonsten ihre „Kunden“ los wären. Denn momentan fühlen sie sich, durch die bestehende Gesetzeslage, auf der sicheren Seite, da ihre Versicherten keinerlei Wahl bleibt.
Da ihre Argumentation für die immensen Beitragszahlungen u.a. mit der für alle nicht nachvollziehbaren Zinspolitik begründet wird, muss natürlich festgestellt werden, dass diese nicht nur den Versicherer betrifft, sondern ebenso die Versicherten. Auch die Einkommen oder Ersparnisse der Versicherten haben einen fast 0% - Zinssatz. Diese Misere ist allgemein und für eine gesunde Entwicklung insgesamt katastrophal – übrigens seit Jahrhunderten überhaupt erstmalig eingeführt in Deutschland…
Ausgeliefert, Abgezockt - Privatversicherte in der Falle.
Fast eine „Käfighaltung“?
Privatversicherte befinden sich damit in einer regelrechten beängstigenden Alters-Falle. Sie sind ihrem Versicherer total ausgeliefert. Bei ihrem Eintritt in die Versicherung wurden sie mit nur wenig höheren Beiträgen als bei der GKV in den Vertrag gelockt. Anfänglich kleinere monatliche Beitrags-Erhöhungen um 5 EUR und 7 EUR nahmen ab dem 55. Lebensjahr Größenordnungen an, wenn der Versicherte durch die bestehende Gesetzeslage nicht mehr wechseln konnte. Jährlich steigen die Monatsbeiträge, ohne jegliche staatliche Kontrolle. Der einst zum Vertragseintritt noch durchaus vertretbare Beitrag steigt damit ständig und erreicht doppelte und dreifache Höhen gegenüber dem Vertragsabschluss. Der Versicherte wird in Größenordnungen zur Kasse gebeten – ein „Selbstbedienungs-Laden der PKVs“.
Der Versicherte ist sich seines Ausgeliefertseins bewusst, er sitzt buchstäblich in einer Falle. Jedes Jahr steigen die Beiträge in Größenordnungen ab 50 EUR monatlich aufwärts, wobei jedoch die Rückerstattungskosten durch den Versicherer, für in Anspruch genommene Leistungen des Versicherten, über Jahre nicht erhöht werden. Diese immense Beitragssteigerung erfolgt ebenfalls auch, wenn der Versicherte über Jahre keinerlei Erstattungsleistung (Arztbesuche, Medikamente etc.) abrechnet und damit keinerlei Rückerstattungskosten von dem Versicherer in Anspruch nimmt, er also außer seinem hohen Monats-Beitrag, zuzüglich eines Selbstkostenbeitrages, auch noch diese Rechnungen selbst trägt.
Wohlgemerkt, es geht hier um unzumutbare Größenordnungen, da sich der jährlich höher eingestufte Beitragssatz bei der PKV nicht nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten richtet, wie das bei der GKV der Fall ist, sondern die Beiträge jährlich willkürlich und überhaupt nicht nachvollziehbar erhöht werden, ohne dass im Gegenzug die Erstattungsleistungen steigen. Für das eigene gute Gewissen des Versicherers abgesegnet von einem „unabhängigen Gutachter“.
Für viele „Normalis“, besonders hier in Ostdeutschland, die nach der Wiedervereinigung 1990 und dem Verlust ihrer Arbeitsplätze in der allgemeinen „Umbruchzeit“, den Schritt in die Selbständigkeit wagten, ist das finanziell kaum noch zu stemmen. Diejenigen, die damals nicht Arbeitslosengeld, Sozialleistungen oder Harz IV in Anspruch nehmen wollten, sondern voller Mut in eine ungewisse Selbständigkeit „geflüchtet“ sind, diejenigen, die auf Grund der schlechten Wirtschaftslage dieser Jahre auch nicht in der Lage waren, Reserven aufzubauen, sind nun, durch unzumutbare Beitragsforderungen ihrer Versicherer, die in keinem Verhältnis zu ihren Einnahmen/Renten stehen, von sozialem Abstieg bedroht. Der sichere Weg in eine erschreckende Altersarmut für viele Betroffene!
Hier kann nur der Staat gesetzlich eingreifen, kontrollieren, Grenzen aufzeigen und Verantwortung übernehmen, um diesen ca. 9 Millionen PKV-Versicherten, als Bürgern im eigenen Land, ebenso wie allen anderen Bürgern, die Möglichkeit der freien Wahl und auch die Wiederaufnahme in eine gesetzliche Versicherungsform mit gesetzlichem Schutz zu ermöglichen.
Lösungen? Bisher nicht in Sicht!
Bisher ist ein Entrinnen aus diesem untragbaren Zustand vom Gesetzgeber unmöglich gemacht worden, da der Privatversicherte ab dem 55. Lebensjahr nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann. Die Privatversicherer müssen deshalb auch keinerlei Konkurrenz befürchten und dürfen ihre Abzocke ungehemmt weiterbetreiben.
Durch das Gesetz zur Krankenversicherungspflicht ist auch eine Eigenversicherungsmöglichkeit, mit der Selbstübernahme aller anfallender Kosten, ausgeschlossen worden, was ansonsten, bei den hohen jährlich zu zahlenden Beiträgen, durchaus Sinn machen würde oder könnte.
Die einzige aufgezeigte Möglichkeit ist momentan der mögliche Wechsel des Anbieters innerhalb der verschiedenen PKVs für den Versicherten, was aber auch keinen Sinn macht, da alle dem gleichen Grundprinzip unterliegen. Außerdem geht ein Wechsel mit Anspruchsverlusten einher, die nicht an die nächste Versicherung der PKV übertragen werden und die der Versicherte dadurch einbüßt. Auch der evtl. mögliche Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherung geht mit Einbußen der Leistungen einher, ist also absolut unsinnig. Wer im Alter nicht mehr zahlungsfähig sein sollte, wird in die unterste Stufe seiner Privatversicherung eingestuft mit einem „Notversorgungsanspruch“.
Man bedenke diesen Wahnwitz, denn das ist dann das Ende eines Privatversicherten: Nachdem er Jahrzehnte höchste Beiträge eingezahlt hat, die sich ständig erhöhten und ihn seiner materiellen Existenzgrundlage regelrecht beraubten, ist er dann, wenn er den weiterhin steigenden Beitrags-Marathon nicht mehr bezahlen kann, in der absoluten Notsituation und Krankenversorgung eines bedauernswerten Obdachlosen gelandet!
Es ist einfach unglaublich! Wo bleibt hier der Schutz des Versicherten, des Bürgers unseres Staates?
Dieser Zustand der Ausweglosigkeit ist lähmend und deprimierend für Menschen, die ein Leben lang fleißig gearbeitet, studiert, Leitungspositionen eingenommen haben und viel zu stolz gewesen wären, um Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen – sie werden jetzt durch eine frühere, einmalige falsche eigene Entscheidung, aus Unwissenheit und „Blauäugigkeit“, die man ihnen jetzt per Gesetzeslage verwehrt zu korrigieren, um ihre schon wegen der niedrigen Verdienste zu DDR-Zeiten nun ebenfalls geringeren Renten gebracht.
Die Angst vor der Zukunft breitet sich zu Recht aus...
Denn genau so sieht es bei vielen aus.
Privatkrankenversicherte - Zwischen den Fronten
Man liest allgemein, dass auf Grund des Druckes durch den Gesundheitsminister sich viele Versicherer „neue Leitlinien zur Beratung ihrer Kunden gegeben haben“. Und „Versicherte sollten sich grundsätzlich zuerst bei Unzulänglichkeiten an ihren Versicherer wenden“. Das ist eine schöne Theorie, mit der aber erfahrungsgemäß kaum einer weiterkommt. Denn letztendlich wird bei Unstimmigkeiten auf einen Schlichter verwiesen, den sogenannten „Ombudsmann“, der jedoch nur für unmittelbare Diskrepanzen zwischen Versicherung und Versicherten zuständig ist, und da er als „Schlichter“ von der Privaten Kranken-Versicherung bezahlt wird, also wieder nicht von einer staatlichen unabhängigen Stelle, kann man sich jegliche Kommentare ersparen. Hier gilt sicherlich der alte Spruch: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.
Die auf diesen Webseiten des Ombudsmannes verbreiteten Aussagen, dass es wenig unzufriedene Privatversicherte gäbe, wie er auf Grund der niedrigen Anzahl der bei ihm eingegangenen Streitfälle feststellte, gehört natürlich in das Reich der Utopie, denn:
Eine weitere „Raubritterei“ für PKV-Versicherte breitet sich jetzt aus…
Wo Gesetzeslücken sind, finden sich bekanntlich ganz schnell Akteure, die das für sich nutzen. Es hat sich offensichtlich bereits herumgesprochen, dass Privatkrankenversicherte auf sich allein gestellt sind und in der Gesellschaft rechtlos zwischen mehreren Fronten stehen. Außer den Zugriffen durch die eigene Versicherung, beteiligen sich jetzt zunehmend auch Leistungserbringer an der Möglichkeit der allgemeinen Abzocke, so z. B. Physiotherapien. Auch sie haben erkannt, dass hier ein rechtsfreier Raum im Staat vorhanden ist, total unkontrolliert, in dem der Versicherte auch ihnen ausgeliefert ist.
Heilberufe wie Physiotherapeuten gehen nun dazu über, ohne die geringsten Veränderungen ihrer Leistungen, Behandlungspreise für Privatversicherte in die Höhe zu treiben. So werden bei den vor einer Behandlung erforderlichen Vertragsunterzeichnungen in einer Physiotherapie, für vom Arzt rezeptpflichtig verordnete Heilbehandlungen, die bisherigen, bereits ebenfalls schon erhöht angebotenen Preise gegenüber dem Grundpreis des Erstattungskatalogs der PKV, nochmals willkürlich um 40% erhöht. Das sind Größenordnungen, die schon sittenwidrig sind…
Zum Verständnis die konkreten Zahlen im Vergleich, um die Größenordnungen aufzuzeigen: Der noch im Jahr 2018, nur ein Vierteljahr vor der nächsten Inanspruchnahme übliche Gesamtpreis einer vom Arzt verordneten notwendigen Behandlung, die der Physiotherapeut in Höhe von 480 EUR berechnet hatte, wurde nun auf 675 EUR erhöht (um ca. 40%!). Der jeweilige Erstattungskatalog der PKV sieht nur eine Zahlung bzw. Kostenerstattung von 351 EUR für den Leistungserbringer vor. War also der Zuzahlungspreis, den wiederum der Versicherte selbst tragen muss, zuerst „nur“ 129 EUR gewesen, so stieg er nun auf 324 EUR.
Diese selbstverfügten „Festlegungen“ der Physiotherapeuten sind nur für Privatversicherte vorgesehen, denn bei Kassenpatienten der gesetzlichen Kassen geht das natürlich nicht. Diese werden von ihrer gesetzlichen Kasse vertreten und die GKV vereinbart die Preise mit der Physiotherapie.
Unglaubliche Zustände – Heilbehandlungsberufe, wie Physiotherapeuten, treffen erpresserische „Ortsabsprachen“ ohne Eingreifen oder Kontrolle von staatlicher Seite aus
Diese plötzliche Erhöhung innerhalb von 3 Monaten wurde damit begründet, dass sich die Physiotherapien des Ortes „ortsüblich angepasst hätten“ und es die Pflicht des Privatversicherten sei, mit seiner Versicherung eine von der Physiotherapie geforderte Vergütungshöhe auszuhandeln. Eine Prüfung und Angebotseinholung in weiteren Physiotherapien des gleichen Ortes ergaben den ähnlich extrem erhöhten Preis. Offensichtlich hatte man sich abgesprochen, wobei zu prüfen wäre, ob diese Preisabsprachen überhaupt zulässig sind, denn sie nehmen dem „Kunden / Patienten“ die Wahl, setzen ihn unter Druck, Zwang und Nötigung.
Diese neue „Verfahrensweise der ortsüblich erhöhten Preisfestlegungen für Privatversicherte“ durchzusetzen, ist als Empfehlung auf der Informationsseite „Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.“ nachzulesen. Der „eingetragene Verein“ fordert seine zahlende Mitgliederschaft zu diesem Vorgehen auf. Keinerlei Rede in diesem Zusammenhang von berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten seiner Mitglieder – sondern regelrechter Aufruf zur Abzocke der Privatkrankenversicherten.
Unglaubliche Zustände in einem Rechtsstaat
Offensichtlich gibt es, daraus ersichtlich, keine verbindliche Gebührenordnung für Physiotherapien, wie das bei Ärzten mit der GOÄ üblich ist. Der Privatkrankenversicherte wird zum „Freiwild“ ungezügelter und unkontrollierbarer Honorarforderungen einer Berufsgruppe, die offensichtlich nur in ihrem Ort / Stadt sich einig sein muss, gemeinsame Preisabsprachen zu treffen, um damit dem Kunden die Wahlmöglichkeit zu nehmen und ihn zu der Inanspruchnahme ihrer Honorarforderungen zu zwingen.
Das sind unglaubliche Zustände und Möglichkeiten in einem Rechtsstaat.
Dass es sich dabei um keine Tariferhöhung von „höherer Stelle angeordnet“ handelt, zeigt die Tatsache, dass in Nachbarorten die Leistungen noch zu alten Preisen erhältlich sind.
Dem Versicherten bleibt damit, vor allem, wenn er wegen Fahruntüchtigkeit im Alter keine Alternative mehr hat, in andere Orte auszuweichen, nur die Wahl, die hohe Zuzahlung entweder zu akzeptieren, wenn er das überhaupt auf Dauer kann, oder auf die notwendige Behandlung zu verzichten.
Damit kommt es dazu, dass eine teure Versicherung, die zur Gesundheit beitragen sollte – jetzt letztendlich krank macht!
Wieder wird die Rechtlosigkeit des Privatversicherten offenbar, der regelrecht zwischen den Stühlen sitzt:
Der Versicherte sitzt rechtlos buchstäblich zwischen den Stühlen, und selbst eine Verbraucherzentrale als ein auf Landesebene organisierter Verein mit dem staatlichen Auftrag zum Verbraucherschutz, fühlt sich nicht zuständig, ist offenbar machtlos
Die über diese Verfahrensweisen informierte Verbraucherzentrale Dresden fühlt sich zur Klärung der Rechtmäßigkeit dieser offensichtlichen Preisabsprachen nicht zuständig, obwohl der Versicherte, in diesem Fall als Leistungsnehmer, durchaus als „zahlender Kunde, also Verbraucher“ gesehen werden müsste. Ein Widerspruch, denn in Fällen von gemeinsamen Handwerkerabsprachen, ebenfalls getroffen, um Preise zu manipulieren, werden Rechtsmittel eingesetzt, da so etwas gesetzlich unzulässig ist.
Die Verbraucherzentrale verweist auf die evtl. Zuständigkeit der Schiedsstelle der Krankenversicherung PKV, also auf den Ombudsmann, der aber für solche Fälle ebenfalls nicht zuständig ist. Er verhandelt nur Beschwerden und Unmutsbezeugungen, die unmittelbar zwischen Versicherer und Versicherten stattfinden.
Hier wird bisher, von unterschiedlichen Akteuren, offensichtlich ein rechtsfreier Raum genutzt, den der Staat ermöglicht, der eigentlich laut Verfassung für die Gleichbehandlung seiner Bürger zuständig sein müsste. Vor allem auch für Kontrollen der Vertretbarkeit von Forderungen, der Bürger ausgesetzt sind und für ihren Schutz, im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit.
Soziale Gerechtigkeit - Fehlanzeige
Viele Privatversicherte bei PKVs sehen sich nicht ohne Grund als Außenseiter und zunehmend auch ziemlich rechtlose Gruppierung in unserer Gesellschaftsordnung. Obwohl schon mehrmalig Ansätze und Versuche angedacht worden waren, eine Rückführung für unzufriedene und / oder auch nicht mehr zahlungsfähige Versicherte der PKV in eine der gesetzlichen Krankenversicherungen oder in eine neu zu gründende Bürgerversicherung zu ermöglichen, geschieht bisher nichts Ernsthaftes in diese Richtung. Keiner kann wirklich verstehen, warum diese Änderung der Gesetzeslage nicht unkompliziert möglich sein sollte?
Privatkrankenversicherte fühlen sich mit Recht wie in einer Falle, ausgeliefert einem System der zunehmenden unüberschaubaren Selbstbedienung und Abzocke.
Eine Änderung dieser Situation wäre nur durch die Möglichkeit des Wiedereintrittes in eine gesetzliche Krankenkasse gegeben, denn nur damit würden allen Geschäftemachern, durch die Wahlmöglichkeit der Versicherten und die damit entstehende Konkurrenz, verbunden mit staatlichen Kontrollmöglichkeiten, Grenzen gesetzt.
Das bisherige, uneingeschränkte Monopol der PKVs, auf Kosten ihrer Kunden, könnte damit eingeschränkt werden.
Es kann eigentlich nicht nachvollzogen werden, warum diesem vergleichsweise prozentual geringen Anteil der Privatkrankenversicherten diese Freiheit nicht gewährt wird, bei Wunsch, als bereits schon immer zahlende Bürger und Versicherte im eigenen Land, das Wiedereintrittsrecht in eine gesetzliche Kasse zu erhalten?
Privatkrankenversicherte fühlen sich nicht nur als Benachteiligte, sondern sie sind es auch, fern der sozialen Gerechtigkeit, in ihrem eigenen Vaterland einem System der zunehmenden „Raubritterei“ und Selbstbedienung auf ihre Kosten ausgeliefert, wenn sich nicht per Gesetzeslage bald etwas ändern sollte.