Einführungs-Artikel zur 3-tlg. Serie "Widerstandsrecht..."

John Locke (1632 - 1704)

John Lockes Staatstheorie - Widerstandsrecht als Recht des Volkes zur Selbstverteidigung gegen Regierungen bei Angriffen auf Leben, Freiheit, Eigentum und Sicherheit


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John Locke: Staatstheorie - Widerstandsrecht als Recht des Volkes zur Selbstverteidigung gegen Regierungen bei Angriffen auf Leben, Freiheit, Eigentum und Sicherheit
John Locke: Staatstheorie - Widerstandsrecht als Recht des Volkes zur Selbstverteidigung gegen Regierungen bei Angriffen auf Leben, Freiheit, Eigentum und Sicherheit.
"Dem Deutschen Volke" Grundgesetz der Bundesrepublik - Auftrag vom deutschen Volk an die Bundesregierung! Die Situation in der Bundesrepublik
1 Einleitung John Locke, Neufassung Wide
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Leseprobe:

John Locke: Staatstheorie - Widerstandsrecht als Recht des Volkes zur Selbstverteidigung gegen Regierungen bei Angriffen auf Leben, Freiheit, Eigentum und Sicherheit

 

John Locke (1632 – 1704), Vordenker eines modernen Staatswesens

 

Die Ideen des Liberalismus, der Gewaltenteilung eines Staatswesens, gehen erstmalig auf den englischen Philosophen und Naturwissenschaftler John Locke (* 1632, † 1704) zurück. Er wird als einer der bedeutendsten Denker der frühen Aufklärung (1650 - 1800) bezeichnet, denn er war der Erste, der eine Erkenntnistheorie aufstellte und in diesem Zusammenhang seine Staatstheorie formulierte, die u.a. ein Widerstandsrecht des Volkes gegen Regierungen beinhaltete („Zweite Abhandlung über die Regierung“).

 

Nicht nur zu seiner Zeit überaus kühne Gedanken, die das Denken und die Welt verändern sollten!

John Locke, entschiedener Verfechter des Widerstandsrechtes, kam zu folgender Erkenntnis:

„Alle Menschen sind im Naturzustand frei und gleich; Für alle gelten die gleichen Naturrechte: Das Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum; Alle haben das Recht auf Selbsterhaltung und Selbstverteidigung gegen jegliche Angriffe, die ihre Naturrechte bedrohen; Mit einem Gesellschaftsvertrag verlassen sie ihren Naturzustand und gehen zum Schutz vor Angriffen eine gesellschaftliche / politische Bindung ein; Sie übertragen ihr Selbstverteidigungsrecht auf den Staat als politische Körperschaft; Die durch den Gesellschaftsvertrag konstituierte Regierung soll die Werte des Einzelnen schützen; Tut sie das nicht oder erfolgen rechtswidrige Angriffe durch den Staat auf Leben, Freiheit, Eigentum des Volkes, erfolgt der Bruch des Gesellschaftsvertrages; Die Regierung setzt sich gegenüber ihrem Volk in einen Kriegszustand; Dadurch erhält das Volk das Recht auf natürliche Selbstverteidigung zurück, wie vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages; Damit wird legitim, wenn das Volk sein Recht auf natürliche Selbstverteidigung wahrnimmt“.

Er wies darauf hin,

„(…), dass der hierdurch verursachte Kriegszustand dann nicht vom Volk, sondern von der Regierung verschuldet sei“ und formulierte seine Grundaussagen zusammengefasst folgendermaßen:

1.   Die Regierenden können nur dann legitim regieren, wenn sie die Zustimmung der Regierten haben“.

2.    „Diese Regierung muss die Naturrechte der Menschen achten: Leben, Freiheit, Eigentum und diese beschützen“.

3.    „Wenn sie diese nicht achtet, dann haben Bürger ein Widerstandsrecht. Der hierdurch verursachte Kriegszustand ist nicht vom Volk, sondern von der Regierung verschuldet“.

4.    „Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, sein persönliches Glück anzustreben“ (Pursuit of happiness).

 

Das Volk soll Richter sein - Regierungen sind nur Beauftragte des Volkes

 

Über die Entscheidung, wann der Einsatz des Widerstandsrechtes erfolgen sollte, formulierte John Locke: „Das Volk soll Richter sein“, da die Regierung nur Beauftragter des Volkes sei und nur das Volk entscheiden könnte, nicht der Beauftragte. Damit wurde alles Bisherige durch ihn in Frage gestellt, vor allem auch der Grundsatz zu seiner Zeit: „The King can do not wrong“ (Der König kann nichts falsch machen). John Locke gab das Signal an die Welt, durch rationales Denken alle den Fortschritt hemmenden Strukturen überwinden zu können, auch legal zu beseitigen und abzuschaffen. Selbstverständlich konnte er zu seiner Zeit nicht ahnen, dass sein Parlamentarismus nur dreihundert Jahre später auch „Wandlungen in die Moderne“ erfahren sollte und „Volkes Wille als Auftraggeber“, bei allgemeiner Unzufriedenheit mit der Regierung als „Beauftragten des Gesellschaftsvertrages“, nicht unbedingt zwingend zu deren Abwahl oder Abdankung führen muss, sondern sich diese daraufhin mit ebenfalls minder geachteten Partnern zusammenschließen können und Koalitionspartnerschaften eingehen und mit dieser Koalitions-Mehrheit, einer sogenannten „Ampelregierung“, dann weiterhin einfach bleiben können und in ihrem Sinne weiterregieren…  Solch Denken und Handeln, per Gesetz reglementiert, war zu seiner Zeit noch nicht erfunden worden.

 

 

Quellen zur Serie:

  • Radeberger Zeitung, Beilage „Aus der Heimat“ 5. Jahrgang, Nr. 121 und 122:
    Die Revolutionsjahre 1848/49 in Radeberg, Verfasser Prof. Felix Schwabe
  • Wikipedia-Artikel: Dresdner Maiaufstand; Widerstandsrecht; Bill of Rights (England)
  • Der Dresdner Maiaufstand von 1849. Dresdner Hefte 13. Jahrg. Nr. 43, 3/1995.
    Hrsg. Dresdner Geschichtsverein e.V.
  • Sachsen.de: Archivwesen Bestand 10747 Kreishauptmannschaft Dresden
  • J. W. Goethe: Wilhelm Meisters Wanderjahre. Kapitel 61
  • Robert Blum: Politische Schriften, hrsg. v. Sander L. Gilman, Nendeln 1979
  • Ralf Zerback: Robert Blum, Leipzig 2007
  • Anonymus: Robert Blum. Ein Biografisches Denkmal. Jena 1848, Verlag Fr. Mauke