von Renate Schönfuß-Krause. Text und Abbildungen unterliegen dem Urheberschutz.
Über den nebenstehenden Button können Sie zur Volltext-Version (PDF) des gesamten Beitrages einschl. aller Abbildungen gelangen.
Er umfasst die Bereiche:
Für diese Arbeit ist eine Vielzahl historischer Quellen und Einzelnachweise (siehe Quellenverzeichnis) neu erschlossen, ausgewertet und z.T. im historischen Zusammenhang neu bewertet worden. Dabei sind das Original-Siegel bzw. Wappen des Thimo von Radeberg von 1233 sowie das noch 1513 verwendete Original-Siegel (gilt als erstes Stadtwappen seit der Stadtrechtsvergabe 1412), die im Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrt sind, einbezogen worden.
1233: Hauptstaatsarchiv Dresden, Reg. 1889 / 12856 No. 447. Depositum des Domkapitels zu Meissen. Dp.Cap.Misnia No. 43.
1513: Hauptstaatsarchiv Dresden, Reg. 1889 No. 447. Depositum des Domkapitels zu Meissen. Dp.Cap.Misnia No. 862
Nebenstehende Bild-Tafel zeigt alle bekannten Radeberger Stadtsiegel und -Wappen in zeitlicher Folge, beginnend mit dem Siegel des Thimo von Radeberch 1233 bis zum heutigen amtlichen Sadtwappen von Radeberg.
©Alle Rechte bei Renate Schönfuß-Krause.
Texte und Abbildungen unterliegen dem Urheberschutz.
Quellen der Abbildungen siehe Hauptartikel.
Archivalien-Nr. für
Bild 1 und Bild 2 im HStA Dresden am unteren Bildrand.
Bild-Nr. 7:
Mitteilung Direktion HStA an den Stadtrat Radeberg, dass der herzogl. Wappenbrief gefunden wurde,
Dresden,
28. Okt. 1895
(Acta Sächs. HStA 10707,
Nr. 5717 v. 2. Mai 1894)
Radeberger Stadtfahne mit dem heute gültigen amtlichen Stadtwappen gemäß Wappenbrief von 1507 und der heraldischen Regeln
und der Tingierung;
geschützt durch die
Wappensatzung der Stadt Radeberg vom 3.12.1993
Im Jahr 1896 erfolgte zusätzlich die Übergabe eines verbindlichen Farbentwurfs für die Wappengestaltung an den Stadtrat, der auch für die neuen amtlichen Siegel und Farbstempel galt. Erneute Anfragen erfolgten jedoch durch den Stadtrat an das HStA Dresden nochmals 1937 wegen der Wappengestaltung. Der Wappenbrief war erneut im Radeberger Rathaus nicht auffindbar, und es stand in dieser Zeit die offenbar „nationale, völkische Frage“ im Raum, ob der Schweif des Löwen auf dem Wappenbild heraldisch ein- oder zweischwänzig sei, mark-meißnisch oder böhmisch, da der zweischwänzige Löwe der Art des böhmischen Löwen entsprach (s. Acta 1894 – 1937).
Einleitung zur Thematik „Wappen Radeberg“:
von Renate Schönfuß-Krause. Text und alle Abbildungen unterliegen dem Urheberschutz.
Als im Oktober 2022 in der Stadtverwaltung Radeberg eine Anfrage mit der Bitte um Zuarbeit für ein großes Online-Portal einging, da das Wappen der Stadt Radeberg mit seiner Blasonierung (Wappenbeschreibung) und den Aussagen zur Tingierung (Farbgebung) in die kommunale Wappenlandschaft ganz Deutschlands aufgenommen werden sollte, offenbarte sich der bisherige Mangel an Informationsmaterial zu dieser Thematik. Die Homepage der Stadtverwaltung Radeberg wies nur die Wappensatzung von 1993 zum Rechtsschutz der Führung des gegenwärtigen amtlichen Wappens als Hoheitszeichen mit einer Kurzblasonierung aus. Es schien also an der Zeit, in der Vergangenheit Versäumtes oder vielleicht auch als weniger wichtig Eingeschätztes umgehend nachzuholen. Denn Stadt- und Wappengeschichte gehören untrennbar zusammen. Wappen sind nicht nur schöne Schmuckstücke, sondern mit ihrer Blasonierung (Wappenbeschreibung) wird die Deutung und Darlegung geschichtlicher Hintergrundinformationen möglich, die wie im Fall des Radeberger Stadt-Wappens eng mit der Geschichte der Mark Meißen, der Erfolgsgeschichte Sachsens unter der Herrschaft der Wettiner und der Entwicklung der Stadt Radeberg verbunden sind.
Das Radeberger Stadtwappen wird in der Heraldik mit seinem in einem Schild dargestellten Bildelement „Rad“ als „sprechendes“ oder „redendes“ Wappen bezeichnet, da dieses Bildmotiv ohne weitere Umschreibung den Namen der Stadt versinnbildlicht. Durch den 1507 durch Herzog Georg d. Bärtigen (1471–1539) verliehenen Wappenbrief an die Stadt Radeberg, der mit Blasonierung und Tinktur des Wappenbildes versehen ist, wurde das Stadtwappen von diesem Zeitpunkt an durch den Herzog als festgeschriebenes, „unveränderliches Wappenbild“ gesetzt, also damals schon im bestehenden Wappenrecht „zum Gesetz“ erhoben (s. „Acta des Königl. Hauptstaatsarchiv zu Dresden, HStA 10707, Nr.5717 v. 2. Mai 1894“, Wappenbrief S.2/3).
Obwohl in der Heraldik nach wie vor allein die erste Blasonierung (Wappenbeschreibung) in der Verleihungsurkunde verbindlich für die Städte ist, denn verliehene Wappen sind verliehene Hoheitszeichen, kam es in den folgenden Jahrhunderten, durch Oberflächlichkeit, Unwissenheit oder Verlust der Wappenbriefe (Kriege, Brände u.a.), zu Abweichungen und Veränderungen der Wappenbilder nebst gültigen Siegeln in fast allen Städten. Deshalb wurde in Sachsen ab 1894 eine General-Revision aller Stadtwappen und Siegel durch das Königliche Ministerium des Innern durchgeführt. Dabei stellte sich in Radeberg heraus, dass weder der Stadtrat noch der Bürgermeister Wissen über den Wappenbrief und seine Inhalte besaßen, verlorengegangen und damit unbekannt waren auch das gesetzliche Wappenbild und die Festlegungen für seine Blasonierung. Ebenso konnten die Stadtoberen Radebergs bei der Anfrage des Ministeriums nach den gültigen Stadtfarben, nur noch auf mündliche Überlieferungen verweisen, die ihrer Aussage nach einzig und allein auf bereits ausgemusterten Feuerspritzen von 1742 beruhten. Man entsann sich, dass darauf eine Wappendarstellung gelber Löwe auf blauem Grund gewesen war. Eine Urkunde zur Tingierung war nicht mehr vorhanden. Es stellte sich bei dieser staatlichen Revision heraus, dass selbst die zur Überprüfung angeforderten Wappensiegel und -stempel der Stadt nicht mehr den gestalterischen Vorgaben des Wappenbriefes von 1507entsprachen. Auch das aufgesetzte Wappenbild im Schlussstein des 1876 fertiggestellten Rathausportals war in Unkenntnis der amtlichen Vorgaben mit einem abweichenden heraldischen Bildelement versehen worden. Als Hausmarke am Schlussstein des Rathauses „festgemauert“ angebracht, entspricht es damit bis heute nicht den herzoglichen Vorgaben von 1507 und damit auch nicht dem Wappenrecht, welches unveränderlich Gültigkeit besitzt. Durch das Königliche Hauptstaatsarchiv Dresden (HStA) erhielt die Stadtverwaltung Radeberg 1895 erneut eine Abschrift des herzoglichen Wappenbriefes zugestellt.
Somit wurde ersichtlich, dass das Radeberger Wappen, welches bereits Anfang des 16. Jahrhunderts entsprechend den Vorgaben der historischen Disziplin der Heraldik gestaltet und als Hoheitszeichen festgeschrieben worden war, zu einer wichtigen weiteren Quelle für die Aufarbeitung der wissenschaftlichen Geschichtsforschung der Stadt Radeberg werden sollte und bis heute, unverändert, seine Gültigkeit besitzt (Satzung der Stadt Radeberg, Landkreis Dresden, zum Schutz des Wappens der Stadt Radeberg (Wappensatzung).[1]
[1] Satzung der Stadt Radeberg, Landkreis Dresden, zum Schutz des Wappens der Stadt Radeberg (Wappensatzung) Aufgrund von §§ 4 und 6 der Sächs. Gemeindeordnung vom 21.04.1993 (SGVBI. S. 301) hat der Rat (Stadtverordnetenversammlung/Gemeinderat) der Stadt Radeberg am 18.11.1993 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Die Stadt Radeberg hat das Recht, ein ihr im Jahre 1507 von Herzog Georg dem Bärtigen von Sachsen verliehenes und nachfolgend beschriebenes Stadtwappen zu führen;
Mit Hilfe der Untersuchungen des Wappens durch Blasonierung (Wappenbeschreibung charakteristischer Inhalte) und Tingierung (Farbgebung) werden geschichtliche Zusammenhänge und Deutungsmöglichkeiten über die Entstehung der Stadt Radeberg möglich. Das Wappenbild unterstreicht den Gesamtauftritt und die Bedeutung der Stadt seit dem Mittelalter und steht bis heute als ein Hoheitszeichen und Erkennungsmerkmal symbolisch für die moderne, zukunftsorientierte Große Kreisstadt Radeberg innerhalb des Freistaates Sachsen.
©Renate Schönfuß-Krause
23. Oktober 2022
Überarbeitete und aktualisierte Fassung 19. Januar 2023
Zurück zu: Radeberg Stadtgeschichte