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Frauentag Geschichte - Gedanken zum 8. März
Lotzdorf 21. Frauentag Geschichte Teil 1
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       Veröffentlicht in  "die Radeberger"  Nr. 10  v. 10.03. und  11 v. 17.03.2017           


Frauentag - Geschichte, Kampf um die  Gleichberechtigung der Frauen  -

Louise Otto-Peters  und  Auguste Schmidt  Frauenrechtlerinnen der ersten Stunde

Die Arie der Marie in Albert Lortzings Oper „Der Waffenschmied“ (1846) spricht Bände für die Wünsche von Frauen vergangener Zeiten, wenn sie in ihrem Klagelied singt:

„Wir armen, armen Mädchen

sind gar so übel dran;

ich wollt, ich wär kein Mädchen,

ich wollt, ich wär ein Mann.

Albert Lortzing (1801-1851), den die Oberflächlichen oder auch die „Oberen“ gern nur als Komponisten und Texter von gefälligen „Spielopern“ sehen wollten, war in Wirklichkeit ein Revolutionär. Das zeigt außer vielen aufmüpfigen Texten in seinen Werken auch eindeutig seine Oper „Regina“, eine klassisch romantische Arbeiteroper mit einer Frau im Brennpunkt. Die 1848 entstandene Oper wurde wegen revolutionärer Texte, wie: „Wir werden Recht uns jetzt verschaffen, wenn nicht mit Worten, dann mit Waffen“ als ein gefürchteter Zündstoff gesehen und kam deshalb in jeglicher bisheriger Gesellschaftsordnung kaum zur Aufführung. Lortzing war als engster Freund des Revolutionärs Robert Blum (1807-1848), mit seinen Bühnenwerken ständig im Visier der Zensurbehörden, da er nur allzu gern in seinen Aufführungen spontane Kritik an momentanen Missständen übte. Auch das Thema Frau gehörte dazu. Er ließ die Frauen in seiner Oper singen: „Wir sind übel dran“ und „Welt, du kannst mir nicht gefallen“.

Nein, die Welt, so wie sie eingerichtet war, konnte den Frauen wirklich nicht gefallen. Eine Welt der Angst und totalen Unmündigkeit. Angst vor den Strafen Gottes, von den Kanzeln der Kirchen verkündet, Angst vor der Apokalypse und dem Jüngsten Gericht, Angst vor der Obrigkeit und ihren Gerichten. Mit Angst und Verdummung des Volkes ließ es sich schon immer wunderbar regieren. Mit Angst wuchsen schon die Kinder auf. So berichtet die Radeberger Chronik unter dem Jahr 1764: „Die Ehefrau des Einwohners Christian Kind, erhielt (…) wegen Ehebruchs, den sie aber nicht einräumte, den 28. Nov. 2.Grade der Tortur auf hiesiger Fronfeste. Mehrere Schul-Knaben der 1sten Classe wurden veranlaßt, bey dieser abscheulichen Execution gegenwärtig zu seyn.“ Angst als Erziehungsmittel… 1709 nahm das Amt Radeberg eine „Weibsperson in Haft, verwittbete Anna Maria Wendin, die sich im Schloßmüller Wehre ersäufen wollte, um der zuerwartenhabenden Schande und Strafe wegen nicht ehrbar geführten Leben zu entgehen.“ Am 31. März 1789 „stand eine Tochter des Häußlers und Leinweber Gebauers aus Lotzdorf vor dem Rathause am Pranger, mit einem angehencktem Zettel: Strafe untreuer Dienstboten“ – ein Mädchen, stundenlang in Ketten und Halseisen, dem Gespött der Kirchgänger und Vorübergehenden ausgesetzt. Diese beschämende Strafe erlitt am 23.Febr.1754 auch eine Regina Jähnigen wegen Ehebruchs, die „an den Pranger gestellt, zur Staupe geschlagen (verprügelt) und des Landes verwiesen wurde.“ Das bedeutete, sie erwartete ein Leben als Vogelfreie, als Bettlerin.

 

Eingerichtet war diese Welt durch das Patriarchat der Männer, durch die weltliche und kirchliche Obrigkeit. Unterteilt in eine hierarchische, angeblich „von Gott gewollte“ 3-Stände-Ordnung, mit Klerus, Adel, Bürgertum/freie Bauern, von Geburt an in Herrschende und Dienende, Freie und Unfreie. Diese starren Dogmen wurden erst nach und nach, ausgehend 1789 von der Französischen Revolution, aufgehoben. Jedoch nur für Männer. Frauen wurden weiterhin „als notwendiges Übel“ betrachtet, als „ein Mangel der Natur“.

Olympe de Gouges vor der Guillotine, 1793 (Wikimedia)
Olympe de Gouges vor der Guillotine, 1793 (Wikimedia)

Die Französin Olympe de Gouges (1748-1793) hatte bereits 1791 einen ergänzenden Entwurf zur „Deklaration der Menschenrechte“ gewagt. Mit ihrer Forderung „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ versuchte sie, auf die Missstände und Rechtlosigkeiten der Frauen aufmerksam zu machen, bezahlte jedoch diese Kühnheit als erklärte „Feindin der Revolution“ 1793 in Paris mit ihrem Leben unter der Guillotine.

Sie hatte in ihrem Schriftwerk "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" bereits formuliert: „Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten“ und wagte die provokante Frage: „Mann, bist du fähig, gerecht zu sein?“ Frauen wurden weiterhin als unwert, unrein, ungebildet angesehen und sollten es auch bleiben. Das ihnen zugedachte Rollenklischee sah sie höchstens als Ehefrauen, zuständig für Haushalt und Kindererziehung vor. Sie wurden nicht einmal für Wert befunden, in Kirchenbüchern bei der Taufe ihrer Kinder erwähnt zu werden. Lange Zeit wurden nur die Namen der Väter verzeichnet. Besonders die Angehörigen des dritten Standes, zumeist des Lesens und Schreibens unkundig, waren hilflos den Bibelinterpretationen der Geistlichen in den Kirchen ausgeliefert.

Der Spruch aus dem 1. Buch Mose: „Seid fruchtbar und mehret euch“ wurde immer wieder in den Vordergrund gestellt. Für die herrschenden Schichten war der erwünschte, und mangels Aufklärung und Verhütungsmöglichkeiten auch reichlich vorhandene Kindersegen der Untertanen, ein wichtiger ökonomischer Faktor. Viele „Seelen“ eines Kirchenbezirkes bedeuteten viele Abgaben und Steuern, auch viel Macht. Ganz zu schweigen über die Mehrung des Reichtums für die Grundherren der Dorfgemeinschaften. Durch die geburtenmäßige Vergrößerung der Anzahl ihrer Untertanen, ob Bauern oder Hörige, erhielten sie kostenlos Zuwachs an Arbeitskräften oder auch Kriegssassen. Kinderarbeit war dabei selbstverständlich eingeplant.

Bezeichnend ist ein gefundener Eintrag in einer Chronik von Arnstadt aus dem Jahr von 1653. Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) war zu diesem Zeitpunkt seit fünf Jahren beendet. Einst begonnen unter dem Vorwand und der Lüge des „Kampfes um den rechten Glauben“, war nach 30 Kriegsjahren ein total verwüstetes Land mit einer auf ein Drittel dezimierten und vollkommen demoralisierten Bevölkerung übriggeblieben. Verlassene Dörfer und Wüstungen führten zu Hungersnöten und Seuchen, damit zu einer weiteren drastischen Verringerung der Bevölkerung. Also ließen sich Landesherren, Grundherren und Stadtobrigkeiten etwas einfallen, um die Bevölkerungszahlen schnellstens wieder aufzustocken. Selbstverständlich nicht aus Menschenfreundlichkeit, denn abwertende und verächtliche Bezeichnungen wie „das Pack“ waren für ihre Untertanen auch damals schon gebräuchlich. Aber offensichtlich vergaß man damals, im Gegensatz zu heute, nicht ganz, dass dieses „Pack“ für das eigene Wohlergehen unentbehrlich war und mit seiner Arbeitskraft die Pfründe der Oberen mehrte, sie ernährte, denn: Wenn mangels Bauern und Frönern die Dörfer verödet blieben, die Felder unbestellt - wer sollte sie dann nebst ihren adeligen Sippen versorgen?

Dieser Selbsterhaltungstrieb führte zur Anweisung einer neuen "Kleiderordnung" für das Volk:

Wegen der geringen Geburtenrate infolge des Dreißigjährigen Krieges
1618 / 48 wurde 1653 folgendes angeordnet:

 

       Die Maidli, so im Alter von 16 bis 30 Jahren stehen, sollen ganz kurze,
       nicht einmal bis an die Knie reichende Röcklein tragen, sintemalen ein
       großes Sterbet die Einwohnerzahl stark gemindert hat.

 

Der (uns unbekannte) Chronist fügte hinzu:

       „So jemand den Zusammenhang zwischen dem Sterbet und den
       obrigkeitlich befohlenen kurzen Röcklein schwer begreifet, der soll sich
       darüber keine weiteren Gedanken machen.“

Kinder wurden also zu einem absoluten Kapital, ihre Arbeitskraft war mit einkalkuliert. Straftaten, wie Kindsmord oder Kindesaussetzungen, wurden mit drastischen Strafen belegt. Wurde die Tat entdeckt, kannten die Gerichte kein Erbarmen und fällten für die Kindsmörderin das Todesurteil. Die Delinquentinnen wurden grausam gerichtet: geköpft, erhängt, ersäuft, lebendig begraben und gepfählt, vorher zumeist der Folter unterzogen. Zum Einen zur Sühnung des begangenen Verbrechens, zum Anderen zur Abschreckung für Nachtäterinnen. Auch in unserer unmittelbaren Region. So ist in unserer Chronik über eine Lotzdorferin festgehalten worden, dass „1722, den 27. Martz ein Mensch, in Wachau, die ihr in Unehren empfangenes Kind ermordet, mit dem Schwerde vom Leben zum Tode gebracht worden. Sie hies Rosina Görkin war von Lotzdorf gebürtig. Vide (geboren) 1693“.

Kein Gericht befasste sich bis zum Ende des 18.Jahrhunderts mit der Untersuchung der Ursachen, die Mädchen und Frauen in Notsituationen zu solch grausigen Taten veranlasst haben könnten. Zumeist handelte es sich bei den hingerichteten Täterinnen um den Stand der Mägde und Dienstmädchen, die sich als mittellose, ledige Mädchen und Frauen in Dienstverhältnissen befanden und der sozial schwachen, untersten Schicht angehörten. Bürgermädchen und adligen Fräuleins passierte „der Fehltritt vor der Ehe“ natürlich auch, aber sie wurden von ihren Familien geschützt. Zur Vertuschung der Schwangerschaft und zur Entbindung wurden sie an einen geheimen, sicheren Ort gebracht, um ihre sogenannte Leibesfrucht gegen Bezahlung bei einer Pflegefamilie zurückzulassen. Damit war das Ärgernis aus der Welt geschafft. Oder die Neugeborenen wurden ausgesetzt, wie Eintragungen zu Vorkommnissen in der Kureinrichtung des Radeberger Augustusbades belegen: „am 22. Januar 1743 wurde in dem der hiesigen Commun gehörigen Pusche, der Tannengrund, ein weggesetztes lebendiges Knäblein gefunden von Schichtmeister Seydel im Augustusbad aufgenommen (…)“ bzw.1846 im Wochenblatt der Stadt Radeberg „…die Ankunft eines jungen Weltbürgers im Augustusbad, über dessen Geburt ein gewisses Dunkel schwebt“ . Ab diesem Zeitpunkt 1846 wurde für unbekannte Kurgäste eine polizeiliche Meldepflicht eingeführt. Dagegen stürzten die wirklich armen Mädchen durch eine Schwangerschaft in eine Notsituation, damals in die größte Schande. Glück hatten nur diejenigen, wenn sich der Mann zu ihnen bekannte. Die strenge Kirchenzucht erlaubte dann vielleicht eine Trauung, früh vor der Predigt, ganz in der Stille. Die Einsegnung erfolgte nur an der Seite des Altars, ohne kirchliche Ehrungen wie „Sermon, Glocken, Kränze und Gepränge“. In den Trauregistern findet man die aufschlussreichen Einträge über diese Paare, „welche beyde sich vorhero fleischlich vermischet und in Unehre zusammengefunden, daher sie auch gebührende Kirchenbuße leisten müssen.“ Oder festgehalten in mehr als unchristlichen Worten: „…ein wollüstiger Mensch und eine geile und freie Dirne…“.

Zumeist schmetterte der Pfarrer noch für die Ewigkeit die Bezeichnung Deflorata“ in den Traueintrag. Damit wird heute noch, nach Jahrhunderten, die damalige Verfehlung oder „Unzucht“ sichtbar. Die weniger glücklichen Frauen, die den Erzeuger ihres Elends nicht angeben konnten oder wollten, wurden bei Entdeckung der Schwangerschaft oder nach der Geburt des unehelichen Kindes wegen Unzucht mit der Kirchenbuße bestraft und entehrt. Die Chronik berichtet: „So geschehen und ausgestanden auch 1756 eine arme Dienstmagd allhier aus Lotzdorf“.

Die Mädchen kamen in absolut ausweglose Situationen. Sie wurden wegen „Unkeuschheit“ mit ihrem Kind aus dem Elternhaus verstoßen, aus der Gesellschaft und ebenso aus der Gemeinschaft der Kirche. Man verweigerte ihnen das Abendmahl und legte ihnen die gefürchtete öffentliche Kirchenbuße auf, als eine entwürdigende Brandmarkung vor der gesamten Gemeinde. Berichtet wird in unserer Chronik, übrigens nicht ohne Erbarmen des Chronisten, dass die „arme!! Dienstmagd aus Lotzdorf“ nach der Predigt an der Stufe nach dem Altar hin, unter der Kanzel, im Büßergewand knien musste. Von der Kanzel aus wurde nun die Strafpredigt des Pfarrers, wegen ihres gegebenen Ärgernisses, der Sünde und der Strafe Gottes, auf sie herab geschmettert. Man stelle sich die Unglückliche vor, das alles vor der gesamten Kirchgemeinschaft der Stadt Radeberg, in Anwesenheit der Honoratioren und ihrer ehrbaren Gattinnen und Töchter, der Stadtrichter, Richter und Lehrer der eingepfarrten Dörfer, Amtmänner, der Lotzdorfer Bevölkerung, den vollbesetzten Frauen- und Männerständen und den dichtgedrängten Gläubigen auf den Emporen. Zu diesen besonderen Anlässen „waren in der Kirche vor den Altar viele Bäncke gesetzet, worauf sich die SchulMädchen, auch theils Bürger und BauerJungfern welche nicht selbst ordentliche Stühle hatten, hinsetzten“. Angst wurde durch Anschauung verbreitet - vor Angst und Scham soll die arme Magd als Sünderin in Tränen zerflossen sein. Absolution erhielt sie erst nach Ablegung ihres öffentlichen Sündenbekenntnisses. Auch weltliche Stellen mussten erkennen: Öffentliche Kirchenbuße wurde nicht mehr als seelsorgerische Hilfe praktiziert, sondern nur als Strafe. Zusätzlich verloren die meisten Frauen ihr Dienstverhältnis, versanken in absolute Armut und kamen an den Bettelstab. Viele versuchten deshalb ihren Zustand zu verbergen, und da sie auch kein Geld für eine  mögliche Abtreibung bei einer sogenannten „Engelmacherin“ hatten, nicht wussten, wie sie selber satt werden sollten, trieb es viele dieser Unglücklichen zu dieser Verzweiflungstat, das Kind nach der heimlichen Entbindung zu töten. Von der Mitschuld des Verursachers und Erzeugers solchen Leides wurde in den wenigsten Fällen gesprochen. Gehörte er einer angesehenen Familie an oder war er gar verheiratet, wurde ihm eine angemessene Geldbuße für die Verletzung des 6. Gebotes auferlegt, und die Sache war für ihn erledigt. Wie singt die bereits zitierte Marie in der Oper „Der Waffenschmied“ weiter:

„Ein Mann kann machen was er will,

da schweigt der böse Leumund still.

Ihr armen, armen, Mädchen“.

 

Ein Beispiel dafür ist ein Eintrag über einen Gerichtsfall von 1798: Ein junger Tischler-Geselle namens Buhle vollbrachte die schändliche Tat und missbrauchte die fünf Jahre alte Tochter eines verstorbenen Leinwebers, sein Vater, der Cramer Buhle aus Lomnitz, verbürgte sich für ihn, er wird auf Handgelöbnis aus Arrest und Untersuchung entlassen, 1799 zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, aber auf Grund von mehrmaligen Einsprüchen wird dieses Urteil in vier Monate Gefängnis gewandelt...

„Ihr armen, armen, Mädchen..."

Da jedoch, wie Zeitzeugen berichteten, sich trotzt drastischer Strafen das Verbrechen des Kindsmordes weiterhin wie „eine Seuche“ ausbreitete, erließ im Jahr 1756 Friedrich August II. als Kurfürst von Sachsen (1696-1763), mittels allerhöchstem Befehl für sein ganzes Land ein Edikt, mit dem die öffentliche Kirchenbuße abgeschafft wurde. In diesem Zeitalter der Aufklärung (1680-1830) begann ein neues Denken. Der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) verbreitete 1770 seine Lehre, die eine Befreiung aller Menschen aus der Unmündigkeit zum Inhalt hatte. Das Ich, das Selbstbewusstsein sollte das Grundprinzip der Erkenntnis werden: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“, gegen bisherige kirchliche und staatliche Bevormundung, für Freiheit, Gleichheit und Toleranz. Es entwickelt sich ein zunehmendes geschärftes soziales Bewusstsein. Der Staatsmann Theodor Gottlieb von Hippel (1741-1796), Freund Immanuel Kants, setzt sich unter einem Pseudonym in Schriften für die rechtliche Gleichstellung der Frauen ein. Auch der Schweizer Pädagoge und Humanist J. H. Pestalozzi (1746-1827) verfasste 1780 eine Abhandlung „Über Gesetzgebung und Kindermord“. Nun begann man zunehmend über Hintergründe für solche Verbrechen nachzudenken, über die sozialen Umstände für solche Taten und wie man ihnen vorbeugen könnte. Es kam zu einer Umgestaltung des Strafrechtes. Auch weitere bisherige Unzucht-Strafen, wie der Hurenkarren, wurden aufgehoben. Im Jahr 1765 wurde sogar ein weiteres Edikt erlassen, mit dem Inhalt, dass Schwangerschaften von ledigen Frauen, wenn sie von diesen gemeldet wurden, keine Strafen oder Beleidigungen mehr nach sich ziehen sollten. Damit wurden die Kindsmorde nachweisbar rückläufig.

Frauen befanden sich aber auch weiterhin in einem rechtlosen Status. Ohne jegliche Bürgerrechte, wurde ihnen jegliche Mündigkeit abgesprochen. Unter Vormundschaft gestellt, zumeist der ihres Ehemannes, konnten sie weder Verträge abschließen, Käufe oder Verkäufe tätigen, Erbschaften antreten oder über ihr eigenes Vermögen verfügen. Sie unterstanden seiner absoluten Verfügungsgewalt. Eine jegliche Veränderung, über die Rolle der untergeordneten Frau hinaus, war auch in der folgenden Zeit der Klassik (1786-1832) und Romantik (1795-1848) indiskutabel, obwohl zu dieser Zeit bereits kluge und begabte Frauen versuchten, zumeist aus dem gebildeten Bürgertum, gegen das ihnen aufgezwungene Rollenklischee aufzubegehren und Freiheiten einzufordern. Aber, die Zeit war noch nicht reif für Veränderungen. Das Anrecht auf eigene Bildung und die Möglichkeit der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit war zu dieser Zeit nicht vorgesehen, ganz im Gegenteil, wer in den gebildeten Kreisen bemerkte, dass er eine kluge, wissensdurstige oder gar talentierte Tochter besaß, versuchte diese Talente zu unterdrücken – schließlich wollte man sie ja verheiraten. Die Mädchenerziehung verlief getrennt von der eines Knaben und beschränkte sich zum größten Teil auf die Erziehung „zur natürlichen Bestimmung des Weibes“. Sie sollten vor allem gottesfürchtig, züchtig, ehrbar, häuslich und fromm sein.

Innentitel des Buches von Erich Haurenski zu Gard’Ebré - alias  H. C. Krause, Archidiaconus von Radeberg
Innentitel des Buches von Erich Haurenski zu Gard’Ebré - alias H. C. Krause, Archidiaconus von Radeberg

Bei Recherchen zu diesem Thema, auf der Suche nach Begebenheiten in unserer unmittelbaren Region Radeberg und Lotzdorf, entdeckte ich interessante Beiträge eines Schriftstellers mit Namen „Erich Haurenski zu Gard’Ebré“. Mein Erstaunen über seine Schriften wurde noch größer, als ich entdeckte, dass sich hinter dem phantasievollen Namen der „Radeberger Archidiaconus Heinrich Christoph Krause“ (1788-1862) verbarg, der unter diesem Pseudonym seine Schriften veröffentlicht hatte. In dem zu „Gard’Ebré“ verbirgt sich übrigens „Radeberg“ in Form eines Buchstaben-Mixes. Sein Treiben als anonymer, zum Teil auch sehr kritischer Schriftsteller, scheint übrigens bei der Kirchenbehörde in Radeberg unentdeckt geblieben zu sein, denn er äußerte selbst: „Er fürchtet sich nicht; und sollte die Verfolgung einmal so arg gegen ihn beginnen, daß er seines Amtes entsetzt und verbannt, seinen Unterhalt vor den Thüren suchen müsste: so würde er sich doch nicht schrecken lassen.“ Sein Verlag ergänzte: „Zum Glück hat bisher der Schild der Anonymität noch aus der Noth geholfen.“ Haurenski alias Krause äußerte sich in vielen Veröffentlichungen zwischen 1830 bis 1848 zu Fragen des zeitgemäßen Glaubens, „in edler Entrüstung über die Rückgänger und Mystiker wie Pfarrer Stephan, die bejammernswerthen Separatisten und die frömmelnde Heuchelei seiner Anhänger“ (s. Artikel „Spuk im Rödertal…“), aber auch über die Fragen der Erziehung von Mädchen und seine Sichtweise auf die Bestimmung von Frauen. Hier fand er besonders deutliche Worte.

Er wetterte um das Jahr 1840: „Nicht gebildet, sondern verdorben werden die Mädchen da, wo bei ihrer Bildung keine oder zu wenig Rücksicht auf ihre Bestimmung als Gattin, Mutter und Hausfrau genommen wird. (…) Beim Unterricht der weiblichen Jugend ist es wohl als Hauptaufgabe anzusehen, sie für das Gute und Göttliche empfänglich zu machen, also weniger eine Summe von Kenntnissen einzuprägen. Für die Bestimmung der Mädchen in der ärmern und arbeitenden Classe sind schriftliche Aufsätze und Declamierübungen entbehrlich, sondern Arbeitslust ist viel wichtiger, als Schreib- und Leselust für sie.(…) Aber an Kochen, Backen wird nicht gedacht, noch weniger an Waschen, Nähen gröberer Wäsche, Ausbessern, was doch in einer Wirthschaft so nöthig ist. Dagegen werden Arbeiten am Stickrahmen sorgfältig betrieben, so daß nicht selten die jungen Augen erblinden und die Rückenknochen eine Richtung erhalten, die bald in die orthopädische Anstalt führt, um die Verbuckelung wieder zu tilgen.“ Die Ausführungen des Radebergers „Haurenski“ sind durch und durch vom herrschenden Zeitgeist bestimmt.

Den Mädchen fehlte zumeist der jahrelange, gründliche Unterricht an einer Schule, der einer Ausbildung der Knaben gleich gekommen wäre. Jegliche höhere Bildung wurde für sie unterbunden. In Radeberg waren selbst die Räumlichkeiten für eine Mädchenschule nicht oder nur mangelhaft vorhanden. So ist in der Chronik vermerkt: „1797 – da die Mädchen eine bestimmte Wohnung oder Stube zur Schule hier nicht haben und die MädchenSchullehrer sehr oft mit ihrer Schule aus einem Hauße in das andere wandern mußten, so entschlossen sich einige gutgesinnte Personen anstatt, daß sie ihren verstorbenen Eheweibern Leichensteine setzen liesen (…) ein Hauß bauen zu lassen, und solches auf ewige Zeiten zur Mädchenschule zu widmen.“ Der Superintendent Dr. Tittmann vereitelte dieses Vorhaben. 1829 verstarb der pensionierte Regiments-Chirurg Johann August Barth, der ebenfalls eine Mädchenschule als erforderlich ansah, denn er „verfügte in seinem Testament 200 Taler zur Erbauung einer Mädchenschule.“ Im Jahr 1831 erfolgte mit der Einführung der schon längst erforderlichen Verfassungsreform in Sachsen die Einrichtung des Königl.-Sächsischen Ministeriums des „Kultus und öffentlichen Unterrichts“. Damit wurde das Oberkonsistorium als kirchliche Verwaltungsbehörde abgelöst, welche seit 1606 die Oberste Schulbehörde war. Aber auch 1835 war das Problem der Mädchenschule in Radeberg noch nicht gelöst, als im Eckhaus No.109, damals Dresdner Str., Carl Alexander Knobloch seine zwei neuen Weinstuben eröffnete, denn gegenüber, „vis a vis war eine Mädchenschule“ (ein Raum). Erst 1877 erhielt Radeberg seine Mädchenschule.

Für Mädchen war auch der Besuch von weiterführenden Schulen und Universitäten bis Anfang des 20. Jahrhunderts unmöglich. Die Möglichkeit, dass Frauen zu einer Habilitation zugelassen wurden, war erst ab 1921 gegeben. Zum Vergleich dafür waren die Entwicklungen für Knaben unbegrenzt. Der Stadtrat zu Radeberg erhielt bereits ab dem Jahr 1543 von Kurfürst Moritz von Sachsen (1521-1553) zwei Freistellen für die Fürstenschule Schulpforta übertragen, später für Grimma, die jährlich für Begabte jeglichen Standes kostenlos zugänglich waren – selbstverständlich nur für Knaben. Auch in den Universitätsmatrikeln von Leipzig aus der Zeit 1409-1559 wurden bereits ab dem Jahr 1412 die Namen von 36 Radeberger Studenten aufgeführt. Die Schulaufsicht unterstand den kirchlichen Behörden, und erst ab 1919 legte die Verfassung des Deutschen Reiches die Schulaufsicht in die Hände des Staates und entzog sie der Kirche.

Dieses „sich absolut zurücknehmen müssen“ für Mädchen und Frauen, diese absolute Unfreiheit, höhere Bildung zu erlangen, eigene Entscheidungen zu treffen, zog sich weit bis in das 20. Jahrhundert hinein. Erst mit Frauen, wie der in Meißen geborenen Louise Otto-Peters (1819-1895), die in den Revolutionstagen von 1848 treffend feststellte: „Wie immer dann, wo von Volk die Rede war, die Frauen nicht gemeint seien“, begann ein Nachdenken über Frauenrechte und Gleichstellung. Sie wurde Augenzeugin der Not und des Elends sächsischer Weberinnen und Klöpplerinnen und prangerte diese Zustände in einem 1846 erschienenen Roman an, der sofort durch die Zensur verboten wurde. Als Schriftstellerin unterstützte sie mit ihren Schriften und Veröffentlichungen im sogenannten Vormärz der Revolution 1848/49 bereits die Forderungen des Politikers Robert Blum, für eine Verbesserung des Schulunterrichts für Frauen und Einbeziehung der Frauen in politische Fragen. Otto-Peters gehörte frühzeitig, als sogenannte Frauenrechtlerin, zu den Initiatoren der Emanzipationsbestrebungen. Sie setzte sich für die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann ein, für das Recht der Frauen auf Bildung, auf Erwerbsarbeit und damit verbundene Unabhängigkeit und den Zugang zum Universitätsstudium. Gleichzeitig forderte sie eine Verbesserung der unwürdigen Situationen arbeitender Frauen in den Betrieben und begann, programmatische Ideen für eine Frauenbewegung zu entwickeln.

Luise Otto-Peters (Wikimedia)
Luise Otto-Peters (Wikimedia)

1865 gründete Louise Otto-Peters als Initiatorin in Leipzig, gemeinsam mit der Schriftstellerin Auguste Schmidt (1833-1902) und der Sozialpädagogin Henriette Goldschmidt (1825-1920), auf der einberufenen Gesamtdeutschen Frauenkonferenz den „Allgemeinen Deutschen Frauenverein“ (ADF). Die Frauen begannen sich in Vereinen zu organisieren. Auch in Radeberg. Hier soll man sich eine Zeit lang an Sonntagnachmittagen zum Zigarre-Rauchen und philosophischen Gesprächen im „Albert-Salon“ und Gasthaus „Stadt Dresden“ getroffen haben. Erst „als dann Adele Junghanns in einem Vortrag erklärte, dass die weibliche Erziehung das Unterbinden des selbständigen Denkens zum Ziel habe“, schritt der Radeberger Stadtrat nebst Kirchenvorstand ein und machte dem Treiben ein Ende.

Plakat für den Frauentag am 8. März 1914 (Wikimedia)
Plakat für den Frauentag am 8. März 1914 (Wikimedia)

Mit der Reichsgründung 1871 wurde eine neue Schulgesetzgebung mit allgemeiner, kostenloser Schulpflicht und dem Recht auf Bildung verabschiedet. Bis jedoch die rechtliche Gleichstellung der Frauen, ihre Emanzipation aus der „Geschlechtervormundschaft“ der Männer und ihre Rechte als Staatsbürgerin überhaupt Gegenstand intellektueller Auseinandersetzungen wurden, sollte noch geraume Zeit vergehen. Der wohl bekannteste Satz von dem Philosophen Friedrich Nietzsche (1844-1900): „Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht!“ widerspiegelt den Zeitgeist. Aber die Geschichtsschreibung hat ihre eigenen Regeln – sicherlich kann man Entwicklungen lange Zeit hinauszögern, unterdrücken, auch verbieten - jedoch verhindern, aufhalten kann man sie letztendlich nicht.

Im Kampf um die Gleichstellung und das Wahlrecht der Frauen wurde am 19. März 1911 in Deutschland bereits der erste Frauentag gefeiert. Die Vorkriegsforderung der Frauentag-Bewegung erfüllte sich nach dem Ersten Weltkrieg (1914-1918). Am 12. Nov. 1918 wurde vom Rat der Volksbeauftragten das längst überfällige und ersehnte Wahlrecht für Frauen beschlossen, das den Männern bereits nach der Französischen Revolution 1789 zugestanden worden war. Am 30. Nov. 1918 trat das Reichswahlgesetz für Frauen in Kraft und ermöglichte erstmals, dass Frauen am 19. Januar 1919 reichsweit wählen oder sich zur Wahl stellen konnten. Damit begann für die Frauen eine neue Epoche. Im Jahr 1921 wurde schließlich der 8. März zur Ehrung der Frauen als Internationaler Gedenk- und Feiertag eingeführt.

Die Zeit der wirklich „armen, armen Mädchen“ schien vorbei zu sein. Neue, nie gekannte und für möglich gehaltene Freiheiten für Mädchen und Frauen, hielten in den nächsten Jahrzehnten, nicht nur mit Bubikopf, kurzen Röcken und modernen Tänzen, ihren Einzug. Mit den Veränderungen in der Gesellschaft, hervorgerufen durch die industrielle und technische Revolution zu Beginn des 20. Jahrhunderts, kam es zu gesellschaftlichen Modernisierungsprozessen, verbunden mit einem sich verändernden Rollenverständnis der Geschlechter. Frauen versuchten zunehmend, Bildungsmöglichkeiten zu nutzen, ihr Leben durch Erwerbstätigkeit selbständig und selbstbewusst in die Hand zu nehmen, aktiv zu gestalten. Besonders im Osten des geteilten Deutschlands begann diese Entwicklung frühzeitig für Frauen - und auch ganz selbstverständlich. Nach dem Kriegsende 1945 wurde ihre Arbeitskraft für den Wiederaufbau benötigt, später wurden sie auf Grund gesellschaftlicher Erfordernisse und wirtschaftlicher Notwendigkeiten in die Arbeitsprozesse einbezogen und beruflich qualifiziert. Die Gleichberechtigung der Frau wurde in der Verfassung der damaligen DDR bereits 1949 festgeschrieben und war nicht nur ein leerer Paragraph. Ausgangspunkt war die einheitliche Schulbildung aller Kinder mit hoher Allgemeinbildung, die weiteren Möglichkeiten einer Facharbeiterausbildung oder Besuch der Erweiterten Oberschulen, Spezialschulen, Abitur mit Berufsausbildung, Studium an Fach- und Ingenieurschulen, Hochschulen und Universitäten – all das stand jetzt auch Mädchen und Frauen offen. 1950 wurde das Gesetz zur Frauenförderung und Qualifizierung beschlossen, ebenso der Gleichstellung von Mann und Frau in Ehe und Familie, 1952 folgten staatliche Frauenförderungspläne, so u.a. Qualifizierung für technische Berufe und Einsatz als Führungskräfte, Unterstützung der berufstätigen Mütter durch Kindereinrichtungen, 1967 Bildung von Sonderklassen für Frauen im Direkt- oder Abendstudium, Möglichkeiten der Sonderaspirantur, ab 1970 Frauensonderstudium und 1972 die Anordnung zur Förderung von Studentinnen mit Kind und das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft. Kind und Karriere waren jetzt durch viele Faktoren möglich (Babyjahr, Haushaltstag, Betreuung Kinder, Frauensonderstudium, staatliche Hilfen). 1989 waren über 90 Prozent der Frauen in der DDR berufstätig. „Nur-Hausfrauen“ waren so gut wie „out“.

In Westdeutschland dagegen war die Quote der Hausfrauen sehr hoch, die Berufstätigkeit niedrig. Die Frauen waren für Haushalt und Kindererziehung zuständig. Erst nach 1950 setzte sich langsam der gemeinsame Unterricht, die gemeinsame Erziehung von Mädchen und Jungen durch. Die Quote von Mädchen an weiterführenden Schulen war gering. Bis 1957 herrschte Lehrerinnen-Zölibat, sie durften nach einem Reichsgesetz von 1880 nicht verheiratet sein. Die rechtliche Situation der Frauen entsprach nicht derjenigen der Männer. 1958 wurde der „Gehorsamsparagraph“ aufgehoben. Bis 1962 konnten Frauen ohne Zustimmung des Ehemannes kein eigenes Bankkonto eröffnen oder darüber verfügen, bis 1977 (Reformation Eherecht) waren sie auf die Erlaubnis und Zustimmung des Ehemannes für die eigene Berufstätigkeit angewiesen, der Lohn wurde wie in alten Zeiten durch ihn „verwaltet“. Auch im Scheidungsrecht galt noch das Schuldprinzip, das für Hausfrauen, die „schuldig“ geschieden wurden, bedeutete, dass sie ohne finanzielle Absicherung dastanden. 1971 entstand in Westdeutschland die Protestbewegung von Frauen für sexuelle Selbstbestimmung, gegen das Abtreibungsverbot. Die Worte der berühmten Hildegard Knef, in einem Interview 1987 in der „Brigitte“, zeigen das anerzogene Rollenverständnis dieser Frauen: „Ein intelligentes Mädchen wird sich immer bemühen, weniger zu wissen als der Mann, mit dem sie sich gerade unterhält.“

Die Frauenemanzipation entwickelte sich in den zwei deutschen Staaten bis 1989 in unterschiedliche Richtungen, mit unterschiedlichen Zielstellungen, immer abhängig von der Zielstellung der Gesellschaft. Unterbrochen wurde die weitere Entwicklung in Ostdeutschland durch die gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen nach der Wiedervereinigung, nun erscholl mit zunehmender Arbeitslosigkeit wieder der von Männern verfasste Ruf, „dass Frauen ihr größtes Glück und ihre Erfüllung nur am häuslichen Herd und bei der Kindererziehung finden könnten…“.  

So geschehen nach 1989.  

„Wir armen, armen Mädchen…“

Vieles halten wir heute für selbstverständlich, manches haben wir wieder eingebüßt und erfinden es im Moment gerade wieder neu. Themen, wie das Recht auf Erwerbsarbeit für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen, gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, das Recht auf Selbstbestimmung oder die (Wieder-)Einführung eines einheitlichen Schulsystems mit einheitlichen Bildungsstandards, sind auch 2017 Schwerpunkte aktuellen Kampfes anlässlich des Internationalen Frauentages. Es ist dennoch interessant, dass sich zunehmend, auf die Aktivitäten der organisierten Frauenbewegung hin, eine Männerbewegung entwickelt, vielleicht auch schon entwickeln muss, die versucht, für sich ein neues Selbstverständnis zu finden. Bei all den zunehmenden Tendenzen der Bereitschaft der jungen Männer, Aufgaben der bisherigen Frauen-Domäne ganz selbstverständlich zu übernehmen, wie „Vati kocht uns was“, „Elternzeit ist Väterzeit“ oder „Papa wird Wickelkönig“, stellt sich dennoch die ketzerische Frage, ob nicht schon langsam die Männer um ihre Gleichberechtigung bangen und kämpfen müssen? Dann könnte es ja durchaus zukünftig irgendwann einmal heißen:

"Wir armen, armen Männer sind gar so übel dran..." ?

 

8. März 2017

 

Quellen:

  • Chronik Knobloch/Thieme
  • Erich Haurenski zu Gard’Ebré (Archidiakon H.Ch. Krause Radeberg):
    Pädag. Real-Encyclopädie Band 2, „Daguerreotypen des häuslichen und ehelichen Lebens“ (1843)
  • Hans-Werner Gebauer: Beitrag „Liegt die Zukunft im Zigarre rauchen?“ 2015
  • Archiv Mitteldeutscher Rundfunk: Thema Frauen in der DDR

 


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2 Leser-Zuschriften zu diesem Artikel in Nr. 13 vom 31.3.2017: